Was soll ich zur Anmeldung mitbringen?

 

Für die Reservierung eines Kurstermines genügen uns deine persönlichen Daten, eine Anmeldung ist daher ohne weiteres auch telefonisch oder per Mail möglich.

Um deinen Führerscheinantrag bei der Behörde einreichen zu können, benötigen wir einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Daher ist es vorteilhaft, wenn du diesen zu deiner persönlichen Anmeldung schon mitbringst.

mehr anzeigen

Wann benötige ich den amtlichen Lichtbildausweis, die Fotos, die Erste-Hilfe-Kursbestätigung, das ärztliche Gutachten?

Lichtbildausweis: Idealerweise bei der Anmeldung (sonst bei Kursbeginn), für die ärztliche Untersuchung, bei der theoretischen und praktischen Prüfung.

Fotos: Zwei gleiche Fotos, die den EU-Richtlinien entsprechen, bitte so bald wie möglich, spätestens jedoch in der Woche vor der theoretischen Prüfung abgegeben.

Erste-Hilfe-Kurs Bestätigung: Bitte so bald wie möglich, spätestens in der Woche vor der praktischen Prüfung abgeben. Ohne Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist die praktische Prüfung nicht möglich.

Ärztliches Gutachten: Bei der L17-Ausbildung und bei L-Übungsfahrten ist das ärztliche Gutachten Voraussetzung für das Ansuchen um den Ausbildungs- bzw. Übungsfahrtenbescheid.
Bei allen Ausbildungen ist das ärztliche Gutachten Voraussetzung für das Antreten zur theoretischen Prüfung und muss daher in der Woche vor der theoretischen Prüfung bei uns abgegeben werden.

mehr anzeigen

Wie lange ist das ärztliche Gutachten, der Erste-Hilfe Kurs, die theoretische Prüfung, der Übungs- oder Ausbildungsfahrtenbescheid gültig?

Das ärztliche Gutachten ist 18 Monate lang gültig. Sollte in dieser Zeit die theoretische und praktische Prüfung nicht abgeschlossen sein, ist ein neues Gutachten nötig.

Der Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig.

Die theoretische Prüfung ist 18 Monate lang gültig. Wird innerhalb dieses Zeitraumes die praktische Prüfung nicht absolviert, so muss die schon bestandene Theorieprüfung wiederholt werden.

Übungs- und Ausbildungsfahrtenbescheide sind 18 Monate lang gültig und können nicht verlängert werden. Es ist aber möglich, die Begleitperson/en zu wechseln.

mehr anzeigen

Was ist, wenn ich zu einer eingeteilten Fahrstunde nicht kommen kann?

Die Absage einer gebuchten Fahrstunde ist bis 24 Stunden (1 Werktag) vor dem Termin kostenlos möglich. Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunden müssen verrechnet werden.

mehr anzeigen

Wann bekomme ich meinen Führerschein?

Nach bestandener Praxisprüfung stellt der Fahrprüfer einen „vorläufigen Führerschein“ aus, der in Verbindung mit deinem Lichtbildausweis vier Wochen lang, jedoch nur in Österreich, gültig ist.
Der Scheckkartenführerschein wird nach Einzahlung der Behördengebühren per Post zugestellt.

mehr anzeigen