Häufige Fragen (FAQ)

Was soll ich zur Anmeldung mitbringen?

 

Für die Reservierung eines Kurstermines genügen uns deine persönlichen Daten, eine Anmeldung ist daher ohne weiteres auch telefonisch oder per Mail möglich.

Um deinen Führerscheinantrag bei der Behörde einreichen zu können, benötigen wir einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Daher ist es vorteilhaft, wenn du diesen zu deiner persönlichen Anmeldung schon mitbringst.

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Wie lange ist das ärztliche Gutachten, der Erste-Hilfe Kurs, die theoretische Prüfung, der Übungs- oder Ausbildungsfahrtenbescheid gültig?

Das ärztliche Gutachten ist 18 Monate lang gültig. Sollte in dieser Zeit die theoretische und praktische Prüfung nicht abgeschlossen sein, ist ein neues Gutachten nötig.

Die Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist unbegrenzt gültig.

Die theoretische Prüfung ist 18 Monate lang gültig. Wird innerhalb dieses Zeitraumes die praktische Prüfung nicht absolviert, so muss die schon bestandene Theorieprüfung wiederholt werden.

Übungs- und Ausbildungsfahrtenbescheide sind 18 Monate lang gültig und können nicht verlängert werden. Es ist aber möglich, die Begleitperson/en zu wechseln.

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Was ist, wenn ich zu einer eingeteilten Fahrstunde nicht kommen kann?

Die Absage einer gebuchten Fahrstunde ist bis 24 Stunden (1 Werktag) vor dem Termin kostenlos möglich. Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunden müssen verrechnet werden.

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Wann bekomme ich meinen Führerschein?

Nach bestandener Praxisprüfung stellt der Fahrprüfer einen „vorläufigen Führerschein“ aus, der in Verbindung mit deinem Lichtbildausweis vier Wochen lang, jedoch nur in Österreich, gültig ist.
Der Scheckkartenführerschein wird nach Einzahlung der Behördengebühren per Post zugestellt.

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