Führerscheinklassen
Klasse |
Berechtigung |
Alter |
Voraussetzungen/Ausbildung |
AM |
Krafträder bis max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit und max. 50 ccm Hubraum |
15 Jahre |
Beginn ab 14 Jahren und 10 Monaten, Theoriekurs AM, Fahrlektionen AM, theoretische Prüfung |
A |
A1 Leichtmotorräder bis max. 125 ccm und max. 11 kW Leistung |
16 Jahre |
Beginn ab 15 1/2 Jahren, Kurse: Grundwissen* und Theoriekurs A, Fahrlektionen A1, theoretische und praktische Prüfung, auch gemeinsam mit der L17 - Ausbildung möglich
Umstieg auf A2 nach 2 Jahren möglich |
A2 Leichtmotorräder mit max. 35 kW Leistung |
18 Jahre |
Beginn ab 17 1/2 Jahren, Kurse: Grundwissen* und Theoriekurs A, Fahrlektionen A2, theoretische und praktische Prüfung, auch gemeinsam mit der L17 - Ausbildung möglich
Umstieg auf A nach 2 Jahren möglich |
A Motorräder mit und ohne Beiwagen, Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern |
24 Jahre |
Beginn ab 23 1/2 Jahren, Theoriekurs A, Fahrlektionen A, theoretische und praktische Prüfung |
B |
Kraftwagen mit max. 9 Plätzen, max. 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse, leichte und schwere Anhänger unter bestimmten Gewichtsvoraussetzungen |
18 Jahre |
Beginn ab 17 1/2 Jahren, Kurs: Grundwissen* und B - spezifische Module Fahrlektionen B theoretische und praktische Prüfung |
L17 wie Klasse B (gilt bis zum 18. Geburtstag nur in folgenden europäischen Staaten: Österreich, Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark) |
17 Jahre |
Beginn ab 15 1/2 Jahren, Kurs: Grundwissen* und B - spezifische Module, theoretische Prüfung, Fahrlektionen B, begleitende Ausbildung (3000 km), Feedbackfahrten nach jeweils 1000 km, praktische Prüfung mit 17 Jahren |
BE |
schwere Anhänger O2 (hzGM >750 kg), die nicht unter die Klasse B fallen (Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen >3500 kg) |
18 Jahre |
Beginn ab 17 1/2 Jahren, Theoriekurs BE, Fahrlektionen BE, theoretische und praktische Prüfung |
C |
Kraftwagen mit max. 9 Plätzen, über 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse |
18 Jahre |
Beginn ab 17 1/2 Jahren (ist bis zum Alter von 21 Jahren eingeschränkt auf C1), Theoriekurs C, Fahrlektionen C, theoretische und praktische Prüfung |
Unterklasse C1 Kraftwagen mit max. 9 Plätzen, bis 7.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse |
18 Jahre |
Beginn ab 17 1/2 Jahren, Theoriekurs C, Fahrlektionen C, theoretische und praktische Prüfung |
CE |
Kraftwagen der Klasse C, mit denen schwere Anhänger (hzGM >750 kg) gezogen werden |
18 Jahre |
Beginn ab 17 1/2 Jahren (ist bis zum Alter von 21 Jahren eingeschränkt auf C1 + E), Theoriekurs CE, Fahrlektionen CE, theoretische und praktische Prüfung |
Unterklasse C1 + E Kraftwagen der Klasse C1 mit denen schwere Anhänger gezogen werden, Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtmassen unter 12.000 kg |
18 Jahre |
Beginn ab 17 1/2 Jahren, Zusatzkurs CE, Fahrlektionen CE, theoretische und praktische Prüfung |
F |
Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von 50 km/h, Sonderkraftfahrzeuge |
16 Jahre |
Beginn ab 15 1/2 Jahren, Kurse: Grundwissen* und Theoriekurs F, Fahrlektionen F, theoretische und praktische Prüfung |
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