Führerscheinklassen
Klasse Berechtigung Alter Voraussetzungen/Ausbildung
AM

Krafträder bis max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
und max. 50 ccm Hubraum

15 ‎Jahre

Beginn ab 14 Jahren und 10 Monaten,
Theoriekurs AM, Fahrlektionen AM,
theoretische Prüfung

A

A1
Leichtmotorräder bis max. 125 ccm und
max. 11 kW Leistung

16 Jahre

Beginn ab 15 1/2 Jahren,
Kurse: Grundwissen* und Theoriekurs A,
Fahrlektionen A1,
theoretische und praktische Prüfung,
auch gemeinsam mit der L17 - Ausbildung möglich

Umstieg auf A2 nach 2 Jahren möglich

A2
Leichtmotorräder mit
max. 35 kW Leistung

18 Jahre

Beginn ab 17 1/2 Jahren,
Kurse: Grundwissen* und Theoriekurs A,
Fahrlektionen A2,
theoretische und praktische Prüfung,
auch gemeinsam mit der L17 - Ausbildung möglich

Umstieg auf A nach 2 Jahren möglich

A
Motorräder mit und ohne Beiwagen,
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern

24 Jahre

Beginn ab 23 1/2 Jahren,
Theoriekurs A,
Fahrlektionen A,
theoretische und praktische Prüfung

B

Kraftwagen mit max. 9 Plätzen,
max. 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse,
leichte und schwere Anhänger unter
bestimmten Gewichtsvoraussetzungen

18 Jahre

Beginn ab 17 1/2 Jahren,
Kurs: Grundwissen* und B - spezifische Module
Fahrlektionen B
theoretische und praktische Prüfung

L17
wie Klasse B
(gilt bis zum 18. Geburtstag nur in folgenden
europäischen Staaten: Österreich, Deutschland,
Groß­britannien, Nordirland und Dänemark)

17 Jahre

Beginn ab 15 1/2 Jahren,
Kurs: Grundwissen* und B - spezifische Module,
theoretische Prüfung,
Fahrlektionen B, begleitende Ausbildung (3000 km),
Feedbackfahrten nach jeweils 1000 km,
praktische Prüfung mit 17 Jahren

BE

schwere Anhänger O2 (hzGM >750 kg),
die nicht unter die Klasse B fallen
(Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen >3500 kg)

18 Jahre

Beginn ab 17 1/2 Jahren,
Theoriekurs BE, Fahrlektionen BE,
theoretische und praktische Prüfung

C

Kraftwagen mit max. 9 Plätzen,
über 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse

18 Jahre

Beginn ab 17 1/2 Jahren (ist bis zum Alter
von 21 Jahren eingeschränkt auf C1),
Theoriekurs C,
Fahrlektionen C,
theoretische und praktische Prüfung

Unterklasse C1
Kraftwagen mit max. 9 Plätzen,
bis 7.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse

18 Jahre

Beginn ab 17 1/2 Jahren,
Theoriekurs C,
Fahrlektionen C,
theoretische und praktische Prüfung

CE

Kraftwagen der Klasse C,
mit denen schwere Anhänger (hzGM >750 kg) gezogen werden

18 Jahre

Beginn ab 17 1/2 Jahren (ist bis zum Alter
von 21 Jahren eingeschränkt auf C1 + E),
Theoriekurs CE,
Fahrlektionen CE,
theoretische und praktische Prüfung

Unterklasse C1 + E
Kraftwagen der Klasse C1 mit denen
schwere Anhänger gezogen werden,
Summe der beiden höchstzulässigen
Gesamtmassen unter 12.000 kg

18 Jahre

Beginn ab 17 1/2 Jahren,
Zusatzkurs CE,
Fahrlektionen CE,
theoretische und praktische Prüfung

F

Zugmaschinen, Motorkarren,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von 50 km/h,
Sonderkraftfahrzeuge

16 Jahre

Beginn ab 15 1/2 Jahren,
Kurse: Grundwissen* und Theoriekurs F,
Fahrlektionen F,
theoretische und praktische Prüfung

*) Die Grundwissensmodule sind nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A, B oder F zu absolvieren.